Urlaub und Vorsorge – ein Perspektivenwechsel tut gut. Denn dass etwas passieren könnte, etwas dazwischenkommt und die unbekümmerte Ferienzeit wie eine Seifenblase zerplatzt - dieser Gedanke hat nochmal mehr an Bedeutung gewonnen. Aber es geht auch anders! Die richtige Reiserücktrittsversicherung gibt Sicherheit und ein gutes Gefühl!
Mit der Europäischen Reiseversicherung (ERV) haben wir einen langjährigen, zuverlässigen Partner an unserer Seite, der trotz Pandiemstatus Stornofälle in Zusammenhang mit Covid-19 Erkrankungen in seinen aktuellen Storno- und Reiseabbruchsschutz einbindet.
Gut zu wissen ist, dass alle bereits mit der ERV abgeschlossenen Polizzen für einen zukünftigen Urlaub diese Leistung inkludieren. Sollten Sie bislang noch keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben oder die ERV nachträglich noch dazunehmen wollen, so ist dies nicht nur möglich, sondern sehr empfehlenswert. Der volle Versicherungsschutz ist nach einer zeitverzögerten Wartefrist von 10 Tagen aktiv.
Sollten Sie über Ihre Kreditkarte versichert sein und einen Urlaub gebucht haben, sollten Sie prüfen, ob Sie ausreichend abgesichert sind. Neben der Frage nach der Covid-19 Deckung und einem möglichen Selbstbehalt ist die Versicherung oftmals nur für den Inhaber der Karte, nicht aber für Familienmitglieder gültig.